AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Feuerwerken der Klassen II (Kategorie 2). Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages, für die Durchführung eines Feuerwerkes. Sämtliche aufgeführten Punkte gelten, sofern
schriftlich nicht anders vereinbart, für die Firma Pyrofreak und den Kunden/Auftraggeber.
Auftragserteilung
Sämtliche Vorgespräche bis zum Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung sind, sofern nicht anders vereinbart, kostenlos. Der Kunde zeigt sich mit der schriftlichen Auftragserteilung mit den
AGB’s einverstanden. Für sämtliche Feuerwerksvorschläge behalten wir uns eine Änderung der Effekte und Effektfolge vor.
Preise und Bezahlung
Die Preise für die Feuerwerksveranstaltung werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten und sind für beide Seiten bindend. Die Auftragssumme ist nach Beendigung des
Feuerwerks in Euro bar zu bezahlen. Falls Zusatzkosten auftauchen, wie z.b. eine behördliche angeordnete brandsicherheitswache o.ä. sind dem Auftragspreis hinzuzurechnen und werden von
der Firma Pyrofreak ebenfalls dem schriftlichen Auftrag nachträglich hinzugefügt.
Genehmigungen
Für alle Feuerwerksveranstaltungen ist durch den Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung vom Besitzer, auf dessen Grundstücks das Feuerwerk abgebrannt werden soll, einzuholen. Ein Formular
dazu wird von uns bereitgestellt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung zur Einhaltung der AGB’s und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen. Es ist vom Auftraggeber eine
ungehinderte Anreise zum Abbrennplatz vor Ort sicherzustellen. Zum Zeitpunkt des Auf/Abbau und Abrennen des Feuerwerkes obliegt das Platz/Hausrecht am Abbrennplatz der Firma
Pyrofreak.
Pflichten der Firma Pyrofreak
Die Firma Pyrofreak verpflichtet sich zur Einhaltung der AGB’s und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen. Die Firma Pyrofreak.de haftet mit einer Versicherung für entstandene
Schäden durch das Feuerwerk. Für eventuelle Zündverzögerungen bzw. Zündversager aufgrund von unvorhergesehenen Einflüssen kann keinerlei Haftung übernommen werden. Unser Team
übernimmt die grobe Reinigung (Besenrein) des Abbrennplatzes sowie die Entsorgung der abgebrannten Reste von pyrotechnischen Artikeln.
Kündigung
Der Auftraggeber hat das Recht, die schriftliche Auftragserteilung zu kündigen. Sollte innerhalb von 10 Tagen vor Abbrennen des Feuerwerkes eine Kündigung durch den Auftrageber erteilt
werden, ist die volle Auftragssumme von ihm zu bezahlen. Der Firma Pyrofreak steht das Recht zu, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen und kurzfristig ohne Einverständnis des
Auftraggebers abzusagen, aufgrund von äußeren Gegebenheiten wie z.b. Lieferschwierigkeiten, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Regen, Waldbrandstufe u.s.w. geändert/abgesagt werden. Dafür können
keinerlei Kosten in Rechnung gestellt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichsstand für jeglichen Art von Streitigkeiten ist Wuppertal.
Salvatorische Klausel
Durch die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen
treten solche Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Stand: 2014|10|01